Über uns

Was wir wollen - unser Leitbild / unsere Ziele


Zweck


Unsere Aufgaben


  • Vermitteln von Betreuungsplätzen zwischen Tagesfamilien und Eltern
  • Vertragliche Grundlagen für Anstellung / Betreuung
  • Eignungsabklärung der Tageseltern / Betreuungspersonen
  • Die Qualität der Betreuungspersonen durch Kursangebote und Support gewährleisten
  • Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten und Gemeinden
  • Wir orientieren uns nach den gesetzlichen Richtlinien und finanziellen Vorgaben des Kantons Bern.

 

 

Zielsetzungen

 

Pädagogische Ziele

 

  • Bei uns hat das Wohl des Kindes höchste Priorität.
  • Unsere Tagesfamilien integrieren die Kinder in eine persönliche, familiäre Atmosphäre.
  • Die flexible Betreuungsaufgabe wird durch kompetente Tageseltern begleitet.
  • Die Tageseltern als wichtige Bezugspersonen für die Kinder sind belastbar,
    zuverlässig, verfügen über Einfühlungsvermögen und nehmen Eigenverantwortung wahr.
  • Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern als wesentlicher Bestandteil der Betreuung.

 

 

Betriebliche Ziele

 

  • Der TEV Rägeboge steht für umfassende und individuelle Betreuungsangebote im familiären Rahmen.
  • Wir bieten für die Tageseltern ein umfassendes und verbindliches Angebot an
  • Wir verpflichten uns nach Innen und Aussen zu einer Kommunikation, die transparent Sie befriedigt die Bedürfnisse der unterschiedlichen Anspruchsgruppen.
  • Qualifizierte Tagesfamilien nach Vorgaben der KESB
  • Inhalte der Subdelegationsverträge zwischen den Sozialdiensten und dem
    TEV Rägeboge werden erfüllt und garantiert.
  • Der Tageselternverein ist eine Non-Profit Organisation.

 

 

Gesellschaftspolitische Ziele

 

  • Alleinerziehende entlasten
  • Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

 

Im Zentrum der Familienpolitik des Kantons Bern steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Beide Elternteile sollen in ihrem Arbeitsprozess weiter verbleiben können. Das Angebot von Tagesfamilien unterstützt Eltern dabei, ihre verschiedenen Aufgaben zu vereinbaren und existenzsichernde Einkommen zu erwirtschaften.

Der Kanton beteiligt sich daher an den Betreuungskosten für die familienergänzende Kinderbetreuung in Form von finanziellen Beiträgen (Betreuungsgutscheine).